Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ein wichtiger Meilenstein zur Erfüllung des Klimaziels

28.01.2021: Ab sofort sind unsere ScaleControl– und SmartStable-Steuerungen sowie unsere Spezialleuchten und Fachplanungen (z. B. Lichtplanung) mit 20 Prozent bzw. 50 Prozent förderfähig.

Ab dem 7. Januar 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Die BEG fördert neben der Sanierung bzw. dem Austausch alter, ineffizienter Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen. Erstmalig werden aber auch Digitalisierungsmaßnahmen inkl. Steuerungs- und Regelungstechnologien finanziell unterstützt.

Bei einer Sanierung der Anlagentechnik inkl. Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden gilt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die maximale Deckelung beträgt hierbei 15 Millionen Euro.

Gefördert werden zudem energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von den förderfähigen Maßnahmen in Nichtwohngebäuden. Beratung, Planung, Installation sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die eigentliche Sanierung durchzuführen (z. B. Austausch von Elektroverteilung, Unterverteilung, Zählerplatzanlagen, Steiger und sogar Malerarbeiten) werden bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Pro Zuwendungsbescheid ist die Förderung auf maximal 20.000 Euro begrenzt.

Bei einer Antragsstellung können wir Sie gern unterstützten.

Weiterführende Informationen finden Sie bei BMWI, ZVEI oder Bafa.

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